Scope prüfen
Ursprünglichen Umfang und spätere Erweiterungen nachvollziehbar abgrenzen.
Technische Komplexität, unklare Anforderungen und Änderungen können Mehrkosten auslösen – ihre Wirkung muss projektbezogen nachgewiesen werden.
Eine Budgetüberschreitung beweist für sich genommen weder einen technischen Mangel noch eine Verantwortlichkeit. Relevant ist, welche Leistungen ursprünglich beschrieben waren, welche Änderungen hinzukamen und welche technischen Abhängigkeiten Aufwand erzeugten.
Die Analyse verbindet Leistungsumfang, Changes, Lieferstände und technische Ursachen. Kaufmännische Bewertungen oder die rechtliche Erstattungsfähigkeit einzelner Positionen sind davon zu trennen.
Ursprünglichen Umfang und spätere Erweiterungen nachvollziehbar abgrenzen.
Anlass, Freigabe, Aufwandsschätzung und technische Folgewirkungen untersuchen.
Aufwand für Fehlerbehebung von neuen Anforderungen und Optimierung trennen.
Daten, Drittsysteme, Schnittstellen und Mitwirkung in die Analyse einbeziehen.
Aufwand den tatsächlich gelieferten Versionen und Funktionen zuordnen.
Fehlende Zeiterfassung oder Dokumentation ausdrücklich als Grenze benennen.
Sachverhalt, Systeme, Zeitraum und Prüftiefe eindeutig abgrenzen.
Unterlagen, Daten, Versionen und technische Zustände geordnet sichern.
Soll und Ist vergleichen, Tests reproduzieren und Ursachen analysieren.
Feststellungen, Belege, Grenzen und Antworten verständlich dokumentieren.
Eine technische Prüfung kann Aufwandstreiber und erbrachte Leistungen untersuchen. Eine belastbare Kostenbewertung erfordert je nach Beweisfrage zusätzliche kaufmännische oder branchenspezifische Expertise.
Das ist nicht pauschal technisch entscheidbar. Zunächst muss geklärt werden, ob der Inhalt bereits vom dokumentierten Soll umfasst war; die rechtliche Einordnung folgt separat.
Leistungsbeschreibungen, Angebote, Changes, Zeiterfassung, Tickets, Releases, Abnahmen und Projektprotokolle.
Nennen Sie zunächst Beteiligte, Streitpunkt und gewünschtes Ziel. Bitte senden Sie noch keine vertraulichen Unterlagen; zuerst werden Zuständigkeit und mögliche Interessenkonflikte geklärt.
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