Für Kanzleien · konkrete Fragen · klare Ergebnisse

Wann kann ein IT-Sachverständiger Ihren Fall voranbringen?

Wenn der Mandant von Softwaremängeln, einer gescheiterten ERP-Einführung oder fehlerhaften Daten spricht, übersetze ich den technischen Sachverhalt in prüfbare Fragen und nachvollziehbare Feststellungen.

Erkennen Sie Ihren Fall in einer dieser Fragen?

Sie müssen die technische Beweisfrage nicht fertig formuliert haben. Eine kurze Schilderung reicht, um gemeinsam zu klären, ob und wie eine sachverständige Prüfung sinnvoll ist.

Ich beantworte technische Fragen. Die rechtliche Würdigung, Vertragsauslegung und Prozessstrategie bleiben bei der beauftragenden Kanzlei.

Wobei Sie mich konkret beauftragen können

SOFTWAREMANGEL

„Ist das wirklich ein Fehler – und lässt er sich beweisen?“

Fehlerbild reproduzieren, Systemzustand dokumentieren und Soll-/Ist-Abweichung fachlich darstellen.

LEISTUNGSSTAND

„Was wurde tatsächlich geliefert?“

Anforderungen, Tickets, Abnahmen und vorhandene Funktionen zu einem belastbaren Leistungsstand zusammenführen.

URSACHE

„Warum ist das Projekt gescheitert?“

Technische Ursachen, Änderungen, Abhängigkeiten und alternative Erklärungen voneinander trennen.

DATENMIGRATION

„Sind Daten vollständig und korrekt übernommen worden?“

Quell- und Zielbestände, Mapping, Vollständigkeit und erkennbare Datenverluste prüfen.

SCHNITTSTELLE

„Welche Partei ist für den Ausfall technisch verantwortlich?“

Systemgrenzen, Übergabepunkte, Logs und Fehlerketten untersuchen, ohne die rechtliche Haftung vorwegzunehmen.

FREMDGUTACHTEN

„Ist das vorliegende Gutachten technisch belastbar?“

Grundlagen, Methodik, Nachvollziehbarkeit, Widersprüche und unbelegte Schlussfolgerungen prüfen.

So kann ein Auftrag aussehen

CASE 01

ERP-Einführung abgebrochen – Werklohn und Mängel streitig

AUSGANGSLAGE

Der Anbieter erklärt die Lösung für weitgehend fertig. Der Mandant hält sie für nicht produktiv nutzbar.

MEIN AUFTRAG

Den dokumentierten Soll-Zustand mit dem tatsächlich umgesetzten Leistungsstand vergleichen.

ERGEBNIS

Eine nachvollziehbare Mängel- und Leistungsübersicht mit Belegen, Grenzen und offenen Punkten.

CASE 02

Onlineshop verliert Bestellungen an der ERP-Schnittstelle

AUSGANGSLAGE

Shopanbieter und ERP-Dienstleister weisen sich gegenseitig die Verantwortung zu.

MEIN AUFTRAG

Datenfluss, Logs, Schnittstellendefinition und reproduzierbare Fehler entlang der Systemgrenze prüfen.

ERGEBNIS

Dokumentierte Fehlerkette und technische Zuordnung der festgestellten Ursache.

CASE 03

Datenmigration nach Systemwechsel unvollständig

AUSGANGSLAGE

Altdaten fehlen oder sind im neuen System falsch zugeordnet; Umfang und Ursache sind unklar.

MEIN AUFTRAG

Stichproben oder Bestände vergleichen, Mappingregeln prüfen und Abweichungen quantifizieren.

ERGEBNIS

Technischer Befund zu Art, Umfang und möglicher Ursache der Migrationsfehler.

Passend zur Phase des Mandats

01Ersteinschätzung

Ist die technische Behauptung prüfbar und welche Unterlagen fehlen?

02Beweissicherung

Systemzustände, Fehlerbilder und Daten nachvollziehbar festhalten.

03Stellungnahme

Einzelne technische Fragen knapp und verständlich beantworten.

04Privatgutachten

Beweisfragen, Befunde, Ursachen und Grenzen strukturiert darstellen.

Zusammenarbeit mit Kanzleien

Wann ist ein IT-Sachverständiger sinnvoll?

Wenn technische Behauptungen, Projektunterlagen oder Systemzustände eingeordnet und in prüfbare Fachfragen übersetzt werden müssen.

Was benötigen Sie für eine erste Einschätzung?

Zunächst genügen die Beteiligten, eine kurze Chronologie, der Streitpunkt, das gewünschte Ziel und eine relevante Frist. Vertrauliche Unterlagen folgen erst nach der Konfliktprüfung.

Kann der Prüfumfang zunächst klein bleiben?

Ja. Häufig ist eine klar abgegrenzte Ersteinschätzung sinnvoll, bevor eine umfangreiche Beweissicherung oder ein Privatgutachten beauftragt wird.

Vertrauliche Erstanfrage

Technischen Fall kurz einordnen lassen

Nennen Sie Beteiligte, Streitpunkt, Ziel und Frist. Bitte senden Sie noch keine vertraulichen Anlagen; zuerst prüfe ich mögliche Interessenkonflikte.

post@thomas-brugger.de