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Software-Abnahme trotz Mängeln: technische Prüfpunkte

Vor der Abnahme sollten Prüfkriterien, festgestellte Abweichungen und offene Tests eindeutig dokumentiert sein.

Technische Einordnung statt vorschneller Schuldzuweisung

Technische Abnahmeprüfungen liefern Tatsachen zum Leistungsstand. Sie beantworten, welche Funktionen unter welchen Bedingungen geprüft wurden, welche Abweichungen bestehen und welche Bereiche mangels Zugang oder Daten nicht geprüft werden konnten.

Ob trotz bestimmter Abweichungen abgenommen werden muss oder darf, ist eine rechtliche Frage. Technisch entscheidend ist, dass Fehler nicht nur gezählt, sondern nach Soll-Bezug, Reproduzierbarkeit und Auswirkung bewertet werden.

Die Leistung betrifft die technische Untersuchung. Rechtsberatung, Vertragsauslegung und die abschließende Bewertung rechtlicher Ansprüche sind nicht Gegenstand der technischen Begutachtung.

Was konkret untersucht werden kann

01

Abnahmekriterien sammeln

Freigegebene Anforderungen, Testfälle und Änderungen in einem Soll-Katalog zusammenführen.

02

Testabdeckung zeigen

Geprüfte, ungeprüfte und nicht prüfbare Funktionen sichtbar unterscheiden.

03

Fehler qualifizieren

Voraussetzung, Ergebnis, Auswirkung und betroffenen Geschäftsprozess dokumentieren.

04

Restpunkte trennen

Mangelbehauptungen, Optimierungswünsche und neue Anforderungen nicht vermischen.

05

Version festhalten

Den tatsächlich geprüften Liefer- und Konfigurationsstand eindeutig identifizieren.

06

Protokoll präzisieren

Ergebnisse und Vorbehalte verständlich und technisch überprüfbar formulieren.

Nachvollziehbar vom Auftrag bis zum Ergebnis

01Beweisfrage

Sachverhalt, Systeme, Zeitraum und Prüftiefe eindeutig abgrenzen.

02Grundlage

Unterlagen, Daten, Versionen und technische Zustände geordnet sichern.

03Untersuchung

Soll und Ist vergleichen, Tests reproduzieren und Ursachen analysieren.

04Bewertung

Feststellungen, Belege, Grenzen und Antworten verständlich dokumentieren.

Fragen zur technischen Prüfung

Kann Software mit Fehlern technisch abnahmereif sein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Technisch können Art, Umfang und Auswirkungen der Abweichungen festgestellt werden; die rechtliche Schlussfolgerung hängt vom Vertrag und Einzelfall ab.

Wer sollte die Abnahmetests definieren?

Prüfkriterien sollten aus freigegebenen Anforderungen abgeleitet und zwischen den Beteiligten nachvollziehbar abgestimmt werden.

Was geschieht mit nicht prüfbaren Funktionen?

Sie werden mit dem Grund der fehlenden Prüfbarkeit dokumentiert, etwa fehlende Testdaten, Zugänge oder abhängige Systeme.

Vertrauliche Anfrage

Technischen Sachverhalt strukturiert klären

Nennen Sie zunächst Beteiligte, Streitpunkt und gewünschtes Ziel. Bitte senden Sie noch keine vertraulichen Unterlagen; zuerst werden Zuständigkeit und mögliche Interessenkonflikte geklärt.

post@thomas-brugger.de